Die Auflassung – Der rechtliche Eigentumsübergang bei Immobilien
Die Auflassung ist ein zentraler Schritt im deutschen Immobilienrecht. Sie bezeichnet die formelle Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Übergang des Eigentums an einer Immobilie – und ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 925 BGB).
In der Praxis erfolgt die Auflassung meist direkt beim Notartermin, gemeinsam mit der Beurkundung des Kaufvertrags.
Was genau ist die Auflassung?
Bei der Auflassung erklären Käufer und Verkäufer ausdrücklich und gleichzeitig, dass das Eigentum an der Immobilie übergehen soll. Diese Erklärung erfolgt:
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persönlich
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vor einem Notar
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bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien (oder deren bevollmächtigter Vertreter)
Wichtig zu wissen: Die Auflassung allein führt noch nicht automatisch zur Eigentumsübertragung. Erst mit der Eintragung ins Grundbuch wird der Käufer rechtlicher Eigentümer.
Warum ist die Auflassung notwendig?
Die Auflassung schafft Rechtssicherheit für beide Seiten:
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Verkäufer: Der Eigentumsübergang erfolgt erst, wenn der vereinbarte Kaufpreis gezahlt wurde.
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Käufer: Die Immobilie kann nach vollständiger Kaufabwicklung rechtlich sicher übernommen werden.
Ohne gültige Auflassung ist keine Umschreibung im Grundbuch möglich – sie ist also unverzichtbar bei jedem Immobilienverkauf in Deutschland.
So läuft die Auflassung ab:
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Notarieller Kaufvertrag
Käufer und Verkäufer unterzeichnen den Vertrag beim Notar. -
Erfüllung aller Voraussetzungen
Dazu zählen z. B. die Kaufpreiszahlung, die Genehmigung der Gemeinde oder die Löschung von Belastungen. -
Auflassungserklärung vor dem Notar
Diese erfolgt meist direkt im Rahmen des Kaufvertrags. -
Eintragung im Grundbuch
Der Notar stellt den Antrag auf Umschreibung – damit ist der Eigentumswechsel rechtlich vollzogen.
Die Auflassungsvormerkung – Schutz vor Zwischenfällen
Direkt nach Vertragsunterzeichnung wird im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers eingetragen. Sie sichert den Anspruch auf Eigentumsübertragung ab und schützt vor:
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einem erneuten Verkauf durch den Verkäufer
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weiteren Belastungen der Immobilie
So ist der Käufer bis zur endgültigen Eintragung im Grundbuch rechtlich abgesichert.
Fazit
Die Auflassung ist einer der wichtigsten Schritte im Immobilienkaufprozess – sie stellt sicher, dass der Eigentumsübergang rechtsverbindlich und geschützt erfolgt.
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