Eigenbedarfskündigung: Was Mieter und Vermieter wissen sollten
Die Eigenbedarfskündigung ist eine gesetzlich geregelte Möglichkeit für Vermieter, ein bestehendes Mietverhältnis zu kündigen – nicht aus Willkür, sondern weil die vermietete Wohnung selbst genutzt oder für nahe Angehörige benötigt wird. Sie ist in § 573 BGB verankert und unterliegt engen rechtlichen Voraussetzungen.
Voraussetzungen für eine rechtmäßige Eigenbedarfskündigung
Damit eine Eigenbedarfskündigung rechtswirksam ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
✅ Berechtigtes Interesse
Der Vermieter muss glaubhaft machen, dass er die Wohnung für sich selbst, seine nahen Familienangehörigen (z. B. Kinder, Eltern, Enkel, Geschwister) oder Haushaltsangehörige (z. B. Pflegekräfte) benötigt.
📝 Begründungspflicht
Im Kündigungsschreiben muss der Eigenbedarf konkret und nachvollziehbar begründet werden:
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Wer soll einziehen?
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Warum ist gerade diese Wohnung erforderlich?
Eine pauschale Aussage („Ich brauche die Wohnung selbst“) reicht nicht aus.
⚖️ Angemessenheit und Alternativen
Ist eine vergleichbare Wohnung im Eigentum des Vermieters frei, muss diese dem Mieter alternativ angeboten werden. Die Kündigung darf nur erfolgen, wenn keine mildere Maßnahme möglich ist.
⏳ Kündigungsfristen gemäß Mietdauer
Die gesetzliche Kündigungsfrist hängt von der Dauer des Mietverhältnisses ab:
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Bis 5 Jahre Mietdauer → 3 Monate
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5 bis 8 Jahre Mietdauer → 6 Monate
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Über 8 Jahre Mietdauer → 9 Monate
Widerspruchsrecht des Mieters
Mieter können der Eigenbedarfskündigung widersprechen, insbesondere bei sozialen Härtegründen, z. B.:
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Hohes Alter oder schwere Krankheit
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Schwangerschaft oder unmittelbar bevorstehende Geburt
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Keine zumutbare Ersatzwohnung verfügbar
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Langjährige Mietdauer mit starker sozialer Verwurzelung
📌 Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen – spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (§ 574 BGB).
Missbrauch & unzulässige Eigenbedarfskündigung
Einige Vermieter nutzen die Eigenbedarfskündigung missbräuchlich, z. B. um unerwünschte Mieter loszuwerden. Ein solcher Kündigungsmissbrauch liegt u. a. vor, wenn:
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Die Wohnung nach Kündigung leer steht oder an Dritte vermietet wird
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Der Eigenbedarf nur vorgeschoben war
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Keine ernsthafte Eigennutzung geplant war
➡️ In solchen Fällen haben Mieter Anspruch auf Schadenersatz und können gerichtlich gegen die Kündigung vorgehen.
Fazit
Die Eigenbedarfskündigung ist ein rechtlich anerkanntes, aber streng geregeltes Mittel zur Beendigung eines Mietverhältnisses.
Für Vermieter gilt: Gründliche Begründung, Transparenz und Fairness sind entscheidend.
Für Mieter gilt: Kenntnis der eigenen Rechte ist wichtig, um sich gegen unrechtmäßige Kündigungen zu wehren.
🔍 Empfehlung: In jedem Fall sollte eine Eigenbedarfskündigung – ob aus Sicht des Vermieters oder des Mieters – rechtlich geprüft werden, um spätere Streitigkeiten oder finanzielle Nachteile zu vermeiden.
📌 Hinweis:
Dieser Text dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine Mieterberatung.