Ortsübliche Vergleichsmiete

Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist der durchschnittliche Mietpreis, der in einer bestimmten Region für vergleichbare Wohnungen oder Häuser gezahlt wird. Sie basiert auf den Mieten, die in den letzten vier bis sechs Jahren für ähnliche Immobilien in der Region vereinbart wurden.
Die Vergleichsmiete dient als Maßstab zur Bestimmung der Angemessenheit von Mieten und soll sowohl Mietern als auch Vermietern Orientierung bieten.

Bedeutung im Immobilienbereich

Für Vermieter und Mieter ist die ortsübliche Vergleichsmiete ein wichtiger Referenzwert. Sie hilft dabei:

  • Mieterhöhungen rechtlich zu begründen
  • Zu überprüfen, ob die aktuelle Miete im üblichen Rahmen liegt
  • Die Mietpreisbremse einzuhalten
  • Die Miethöhe bei Neuvermietungen fair zu gestalten

Wichtige Details und Besonderheiten

Die Vergleichsmiete wird in der Regel anhand des Mietspiegels der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ermittelt. Dieser zeigt durchschnittliche Mietpreise basierend auf:

  • Lage der Wohnung
  • Größe und Ausstattung
  • Baujahr und Zustand

Es wird zwischen dem einfachen Mietspiegel und dem qualifizierten Mietspiegel unterschieden. Letzterer erfüllt strengere gesetzliche Anforderungen und hat eine höhere rechtliche Relevanz.

Hinweis: Die ortsübliche Vergleichsmiete ist nicht mit der Marktmiete gleichzusetzen, die sich an den aktuellen Mietpreisen bei Neuvermietungen orientiert. Die Vergleichsmiete berücksichtigt ausschließlich bestehende Mietverhältnisse.

Praktischer Tipp

Wenn Sie als Mieter oder Vermieter eine Mieterhöhung prüfen möchten, werfen Sie einen Blick in den Mietspiegel Ihrer Stadt. Dieser gibt Ihnen einen guten Überblick, ob die geforderte Miete angemessen ist.