Anschaffungskosten bei Immobilien – Definition, Bestandteile & Bedeutung
Die Anschaffungskosten sind ein zentraler Begriff im Immobilienbereich. Sie umfassen alle Kosten, die beim Kauf einer Immobilie anfallen, und bilden die Grundlage für steuerliche Abschreibungen sowie viele wirtschaftliche Berechnungen im Rahmen einer Investitionsentscheidung.
Was sind Anschaffungskosten?
Laut § 255 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zählen zu den Anschaffungskosten:
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der Kaufpreis der Immobilie sowie
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alle zusätzlichen Ausgaben, die nötig sind, um die Immobilie in einen nutzbaren Zustand zu versetzen.
Damit sind die Anschaffungskosten ein entscheidender Faktor für die Ermittlung des wirtschaftlichen Immobilienwerts.
Bestandteile der Anschaffungskosten
Die Anschaffungskosten setzen sich aus zwei Hauptkomponenten zusammen:
1. Kaufpreis
Der vertraglich vereinbarte Kaufpreis ist der größte Posten und bildet das Herzstück der Anschaffungskosten.
2. Erwerbsnebenkosten
Diese zusätzlichen Ausgaben gehören ebenfalls dazu:
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Grunderwerbsteuer: je nach Bundesland 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises
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Notarkosten: rund 1,5 % für Vertragsabwicklung und Grundbucheintrag
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Maklerprovision: üblicherweise 3 % bis 7 % (je nach Region und Vereinbarung)
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Grundbuchkosten: für Eintragungen und ggf. Löschungen
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Weitere Ausgaben: z. B. für Gutachter, Finanzierungsberatung oder Genehmigungen
Steuerliche Relevanz
Bei vermieteten Immobilien können die Anschaffungskosten steuerlich abgeschrieben werden – allerdings nur der Anteil für das Gebäude, nicht für das Grundstück. Die Abschreibung erfolgt i. d. R. über einen Zeitraum von 50 Jahren (2 % jährlich).
Wichtiger Unterschied: Herstellungskosten
Anschaffungskosten fallen beim Kauf einer Immobilie an.
Herstellungskosten entstehen dagegen durch bauliche Maßnahmen, wie Neubauten, Ausbauten oder umfassende Renovierungen.
Fazit
Die Anschaffungskosten sind nicht nur entscheidend für die steuerliche Behandlung, sondern auch für die wirtschaftliche Bewertung eines Immobilienkaufs. Eine genaue Erfassung aller Kostenpositionen ist unerlässlich – ob für private Käufer, Kapitalanleger oder Unternehmen.